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Stand:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen MARKSY – E‑Commerce & Marketing Agency (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kund:innen (nachfolgend „Kunde“), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur, durch gegengezeichnetes Angebot oder durch Leistungserbringung zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsumfang

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot/Leistungsverzeichnis. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Agile Projektvorgehen (Sprints, Backlog‑Anpassungen) können zu Priorisierungsverschiebungen führen; Change‑Requests werden nach Aufwand vergütet, sofern nicht anders vereinbart.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen entsprechend und können zu Mehrkosten führen.

5. Vergütung & Zahlungsbedingungen

  • Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  • Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
  • Bei Projekten kann die Agentur Abschlagszahlungen verlangen (z. B. 40 % Anzahlung, 40 % nach Zwischenabnahme, 20 % nach Abnahme).
  • Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

6. Termine und Fristen

Liefer‑ und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Ereignisse höherer Gewalt und Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.

7. Abnahme

Für werkvertragliche Leistungen erfolgt nach Bereitstellung eine Abnahme. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung keine Abnahme oder nachvollziehbare Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.

8. Urheber‑ und Nutzungsrechte

Die Agentur räumt dem Kunden an individuell erstellten Werken (z. B. Designs, Code, Texten) – nach vollständiger Zahlung – ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke ein, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Rechte an Drittmaterial (z. B. Stock‑Lizenzen, Schriftarten, Apps/Themes) richten sich nach den Bedingungen der Drittanbieter und werden – soweit möglich – auf den Kunden übertragen.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Mängeln leistet die Agentur zunächst Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, kann der Kunde mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme/Leistung, soweit gesetzlich zulässig.

10. Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11. Datenschutz

Die Parteien werden die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO, einhalten. Soweit die Agentur als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).

12. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, Geschäfts‑ und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

13. Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen (Name/Logo) und erbrachte Leistungen in angemessenem Umfang zu Präsentationszwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

14. Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
  • Gerichtsstand für Kaufleute ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.
  • Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.